Orienta: lead your future

chi siamo

Wir sind in Italien und im Ausland vertreten. Entdecken Sie, wo.:

 

Whistleblowing: Meldeverfahren

 

Bei Orienta sind die Werte Transparenz, Ethik und Inklusion von grundlegender Bedeutung für die Unternehmenskultur und haben im Laufe der Zeit dazu beigetragen, Leistungen von höchster Qualität zu erzielen.

Aus diesem Grund, in Übereinstimmung mit dem Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019, bezüglich der Personenschutz Um Verstöße gegen das Unionsrecht zu melden, hat die Orienta-Gruppe ein Verfahren eingerichtet, das die Meldung von rechtswidrigem Verhalten am Arbeitsplatz ermöglicht.

 

Meldung von Verstößen, Regelverstößen oder unkorrektem Verhalten

Mit dem Begriff whistleblowing Es handelt sich um die Meldung von Verstößen gegen nationale oder EU-Rechtsvorschriften, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der privaten Einrichtung beeinträchtigen, durch eine Person (sog. Whistleblower oder Hinweisgeber), die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit davon Kenntnis erlangt hat.

Whistleblowing ist ein wichtiges Instrument für korruption und Misswirtschaft bekämpfen und verhindern, da es durch die Einrichtung interner Meldekanäle dazu beiträgt, Risiken und Situationen aufzudecken und zu verhindern, die dem kollektiven öffentlichen Interesse schaden.

Wer einen Hinweis gibt, liefert Informationen, die zur Untersuchung, Aufdeckung und Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften führen können und damit die Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Organisationen stärken; aus diesem Grund ist es unerlässlich, die schutz   (sowohl hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre als auch hinsichtlich des Schutzes vor Vergeltungsmaßnahmen) der Personen, die sich durch eine Meldung exponieren.

Wenn Sie das Formular Über das auf dieser Seite verfügbare Formular und durch Beantwortung der entsprechenden Fragen können Sie Verstöße, Rechtsverletzungen oder unzulässiges Verhalten melden, von denen Sie im Rahmen Ihres Arbeitsumfelds Kenntnis erlangt haben

 

Wer kann eine Meldung machen?
  • Mitarbeiter der Orienta AG, Es handelt sich beispielsweise um Teilzeit-, Gelegenheits-, befristete, Leiharbeits-, Ausbildungs- und Gelegenheitsarbeitsverhältnisse;
  • Selbstständige, die Inhaber eines Arbeitsverhältnisses zusammenarbeit, die freiwillige und die​​​​​​ raktikanten auch unbezahlte Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit bei Orienta SA ausüben;
  • Freiberufler und berater die ihre Tätigkeit ausüben bei OrientaSA;
  • Aktionäre der Orienta SA und andere personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsaufgaben.

 

Was ist zu melden?

Informationen zu den verstöße die sich auf Sachverhalte (jeglicher Art, auch rein unterlassungsbezogene) beziehen, die Mitarbeiter der Orienta SA oder Dritte betreffen und die folgende Tatbestände erfüllen könnten:

  • Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien und/oder Handlungen, die in jedem Fall geeignet sind, Schaden oder Nachteile zu verursachen, sei es auch nur in Bezug auf das Image oder den Ruf von Orienta SA;
  • Verwaltungs-, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
  • Verstöße, die in den Anwendungsbereich der Rechtsakte der Europäischen Union und der nationalen Durchführungsbestimmungen fallen;
  • Handlungen oder Unterlassungen, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden;
  • Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt (beispielsweise Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen);
  • Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Gegenstand oder den Zweck der Bestimmungen der Rechtsakte der Europäischen Union zunichte machen.

 

Der Inhalt Ihrer meldung und die Seine Identität unterliegen einer spezifischen und strengen Regelung Vertraulichkeit; nur Personen, die ausdrücklich von Orienta SA können Ihre Meldung entgegennehmen und bearbeiten

Sollten weitere Informationen erforderlich sein und sollten Ihre Kontaktdaten ordnungsgemäß angegeben worden sein, können die zuständigen Personen Sie kontaktieren, um die ihnen vorliegenden Informationen zu ergänzen und so den konkreten Gegenstand der Meldung genau zu ermitteln.

Sollten die Felder zu Ihren Identifikations- und/oder Kontaktdaten nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sein, wird diese Meldung als anonym betrachtet und folglich gemäß den für gewöhnliche Meldungen festgelegten Kriterien und Verfahren bearbeitet. Sollten Sie jedoch später identifiziert werden und der ANAC mitgeteilt haben, dass Sie infolge dieser Meldung Vergeltungsmaßnahmen erfahren haben, können Sie die im Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 vorgesehenen Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Um eine Meldung einzureichen, beantworten Sie bitte alle folgenden Fragen so detailliert wie möglich. 

 

 

 

(Bitte nicht ausfüllen, wenn Sie anonym bleiben möchten)
(Bitte nicht ausfüllen, wenn Sie anonym bleiben möchten)
(bitte nicht ausfüllen, wenn Sie anonym bleiben möchten)
(bitte nicht ausfüllen, wenn Sie anonym bleiben möchten)
(bitte nicht ausfüllen, wenn Sie anonym bleiben möchten)
(bitte nicht ausfüllen, wenn Sie anonym bleiben möchten)